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Alle Flüge mit der Videodrohne sind vom Luftamt Nordbayern der Regierung von Mittelfranken genehmigt und entsprechend der Vorschriften §§ 37 Absatz 1a, 43 LuftVG i.V. § 101 ff Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) versichert.
Zu dem haben alle Steuerer der Drohnen eine entsprechende Schulung durchlaufen.
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